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Kosten der Behandlung

Die Kosten für 60min Behandlung belaufen sich auf 100€. 

Ärztliche Verordnung 

Für die physiotherapeutische Behandlung benötigst du eine ärztliche Verordnung. Ich empfehle, 60 Minuten pro Behandlungseinheit verordnen zu lassen, da dies eine ausführliche Befundaufnahme, individuelle Behandlung und aktive Übungen ermöglicht. Bei Hausbesuchen muss der Hausbesuch ausdrücklich auf der Verordnung vermerkt sein. Bitte bringe die ärztliche Verordnung zum ersten Termin mit. Die Behandlung sollte innerhalb der auf der Verordnung angegebenen Gültigkeitsfrist begonnen werden.

Hinweis zur Kostenrückerstattung

Nach Abschluss der Behandlung erhältst du eine Honorarnote, die du gemeinsam mit der ärztlichen Verordnung und dem Zahlungsnachweis bei deiner Krankenkasse (ÖGK, BVAEB, SVS oder KFA) zur teilweisen Kostenrückerstattung einreichen kannst. Die Höhe der Rückerstattung richtet sich nach dem jeweiligen Kassentarif und kann je nach Versicherung und individuellen Voraussetzungen unterschiedlich ausfallen. Änderungen der Tarife bleiben vorbehalten.

•⁠  ⁠ÖGK: ca. 60,80 €
•⁠  ⁠BVAEB: abhängig vom aktuellen Behandlungsbeitrag
•⁠  ⁠SVS: abhängig vom gewählten Gesundheitsmodell

Bewilligung der Verordnung

Für Versicherte der ÖGK und BVAEB ist derzeit keine chefärztliche Bewilligung erforderlich. Versicherte der SVS benötigen bei Verordnungen über mehr als 10 Behandlungseinheiten sowie bei Hausbesuchen vor Therapiebeginn eine Bewilligung durch die SVS. Änderungen der gesetzlichen Vorgaben bleiben vorbehalten.

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